Entsorgungshinweis

Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

Durchgestrichene Mülltonne - Symbol nach Anlage 3 BattG

Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du zusätzlich die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.

Haushalts-Batterien und -Akkus können überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Zusätzlich nehmen kommunale Sammelstellen (z. B. der lokale Wertstoff- bzw. Recyclinghof) Alt-Batterien kostenlos entgegen.

Wichtiger Sicherheitshinweis zu Lithium-Batterien: Lithiumhaltige Batterien und Akkus stellen bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung ein Brand- und Sicherheitsrisiko dar. Bitte entferne sie, wenn möglich, vor der Entsorgung eines Geräts und entsorge sie separat. Bei Hochleistungs-Batterien (z. B. Handy- und Laptop-Akkus) klebe vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff- bzw. Recyclinghofes ab.

Weitere Sammelstellen für alle Batteriearten in deiner Nähe findest du unter:
www.take-e-back.de

Informationen zu Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie den damit verbundenen Kosten findest du unter:
www.batterie-zurueck.de

GRS - Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem für Batterien

Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

Durchgestrichene Mülltonne - Symbol nach Anlage 3 ElektroG

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen und sie an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben – zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- bzw. Recyclinghof. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

Zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe findest du außerdem unter:
www.take-e-back.de

Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden bei den Sammelstellen von take-e-back – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden – kostenlos angenommen. Die Rücknahme ist nicht an den Kauf eines neuen Geräts geknüpft und auf bis zu drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (§ 17 ElektroG).

Altgeräte mit einer Kantenlänge über 25 cm werden bei den Sammelstellen von take-e-back ebenfalls angenommen. Voraussetzung ist hier, dass du ein Neugerät bei ADE erworben hast und dies durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbelegs nachweisen kannst.

Solltest du unter www.take-e-back.de keine Sammelstelle in deiner Nähe finden, kannst du uns über unser Kontaktformular erreichen.

Symbol Anlage 3a ElektroG - Rücknahmestelle für Elektro-Altgeräte

Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich, werden die Altgeräte entsprechend behandelt: Schadstoffe werden entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.


Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
www.bundesumweltministerium.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes


Wichtige Hinweise vor der Abgabe

Batterien entfernen

Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten und entsorgst sie getrennt – wie weiter oben beschrieben.

Lampen und Leuchtmittel entfernen

Lampen und Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe und entsorgst sie getrennt an einer zugelassenen Sammelstelle (z. B. lokaler Wertstoff- bzw. Recyclinghof).

Personenbezogene Daten löschen

Jeder Verbraucher ist für das Löschen personenbezogener Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich. Bitte denke vor der Abgabe daran.